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Genusstauglichkeitskennzeichen
Genusstauglichkeitskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung
für ein EU-einheitliches Symbol auf Lebensmittelverpackungen.
Es wird auch als Veterinärkontrollnummer bezeichnet.
Man findet es auf Milch und allen Milchprodukten wo es EU-weit
durch die Milchverordnung vom 20. Juli 2000 vorgeschrieben
ist. Es wird auch für sonstige tierische Lebensmittel
verwendet.
Das Kennzeichen besagt, das der Betrieb welcher das Produkt
zuletzt behandelt bzw. verpackt hat nach EU-weiten Hygienestandards
arbeitet und entsprechend überwacht wird. Es ist demnach
nicht für den Verbraucher sondern die Überwachungsbehörden
gedacht. Der Verbraucher kann aus der Kennzeichnung nur
Rückschlüsse auf den Transportweg ziehen. Rückschlüsse
z. B. auf die Herkunft der Rohstoffe sind darüber nicht
möglich.
Das österreichische Genusstauglichkeitskennzeichen
besteht aus einem 4-teiligen Code, z. B.“ AT-M-O 3-EWG“
1. Land (AT, D,:….)
2. M- Molkerei
3. O Bundesland
4. Betriebsnummer
5. Abkürzung für die europäische Wirtschaftsgemeinschaft
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