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Vollmilch
muss wärmebehandelt sein. Fettgehalt: min. 3,5 %
Vorzugsmilch
wie Rohmilch, aber verpackt
im Handel erhältlich. Vorzugsmilch ist ebenfalls eine Rohmilch.
Diese darf unerhitzt auch über den Handel abgegeben werden, wenn
folgende, strenge Anforderungen erfüllt sind:
- Der Milcherzeugerbetrieb muss von der zuständigen
Behörde zugelassen sein und
- regelmäßig kontrolliert werden.
- Die Milch muss abgefüllt innerhalb von 96 Stunden
nach der Gewinnung verkauft sein.
- Fettgehalt: 3,5–4,0 %
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